Zusammenfassung
Im Bundesgesetzblatt 2018 wurden für das Jahr 2019 neue Beträge und einen Divisor für das Pensionsgesetz 1965 sowie ein Referenzbetrag für das Gehaltsgesetz 1956 festgelegt.Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport12/21/2018XXVI
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Im Bundesgesetzblatt 2018 wurden für das Jahr 2019 neue Beträge und einen Divisor für das Pensionsgesetz 1965 sowie ein Referenzbetrag für das Gehaltsgesetz 1956 festgelegt.Schwerpunkte
- Der Betrag in § 4 Abs. 2 und 2a des Pensionsgesetzes 1965 wird für das Jahr 2019 auf 1 864,78 Euro festgelegt.
- Der Betrag nach § 15b Abs. 1 des Pensionsgesetzes 1965 wird in der alten Fassung auf 1 995,25 Euro und in der Fassung vom 30. Sept. 2000 auf 1 689,55 Euro festgelegt.
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