Änderung der Verordnung zur Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnorts
Verordnung vom 08.03.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Regelungen zur Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnorts. Sie aktualisiert Verweise auf das Studienförderungsgesetz und streicht die Formulierung „in der jeweils geltenden Fassung“ aus § 2 Abs. 2.Bundesministerium für Finanzen3/8/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Regelungen zur Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnorts. Sie aktualisiert Verweise auf das Studienförderungsgesetz und streicht die Formulierung „in der jeweils geltenden Fassung“ aus § 2 Abs. 2.Schwerpunkte
- Alle Verweise in § 2 Abs. 1 auf das Studienförderungsgesetz werden auf die aktuelle Fassung von 2016 aktualisiert.
- Im letzten Satz von § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“ gestrichen.
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