Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Ehrengeschenke über das Justizauktionsportal verkauft werden und die Erlöse vor allem zur Unterstützung von Bediensteten in Notlagen sowie für justizbezogene karitative Zwecke verwendet werden.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/27/2018XXVI
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Ehrengeschenke über das Justizauktionsportal verkauft werden und die Erlöse vor allem zur Unterstützung von Bediensteten in Notlagen sowie für justizbezogene karitative Zwecke verwendet werden.Schwerpunkte
- Ehrengeschenke können über das offizielle Justizauktionsportal veräußert werden.
- Die Erlöse aus der Veräußerung dienen in erster Linie dazu, Bediensteten des Justizministeriums und deren Hinterbliebenen in Notlagen zu helfen.
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