<!--[-->Novellierung der Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑ und Milchmeldeverordnung (2018)<!--]-->
Novellierung der Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑ und Milchmeldeverordnung (2018)
Verordnung vom 27.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 373/2018 ändert die Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑Verordnung und die Milchmeldeverordnung 2010. Sie führt neue Berichtspflichten, Schwellenwerte für Erzeugerorganisationen und detaillierte Vorgaben zu Preis‑ und Mengenermittlung ein.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/27/2018XXVI
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 373/2018 ändert die Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑Verordnung und die Milchmeldeverordnung 2010. Sie führt neue Berichtspflichten, Schwellenwerte für Erzeugerorganisationen und detaillierte Vorgaben zu Preis‑ und Mengenermittlung ein.

Schwerpunkte

  • Ergänzt neue Ziffern 4‑6 in § 1, die sich auf EU‑Delegierte Verordnungen für Obst‑ und Gemüsesektoren beziehen.
  • Ersetzt die Bezeichnung des Ministeriums durch „Bundesminister bzw. Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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