Verordnung über Befugnisse der österreichischen Einsatzkräfte in Mali (EUTM Mali‑Verordnung 2018)
Verordnung vom 28.12.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 2018 legt fest, welche Aufgaben und Befugnisse österreichische Personen im Rahmen der EU‑Trainingsmission in Mali haben, einschließlich Beratung, Ausbildung, Datenverarbeitung und begrenzter Zwangsgewalt. Sie ersetzt die frühere Fassung von 2013.Bundesministerium für Landesverteidigung12/28/2018XXVI
Sicherheit
Verwaltungsrecht
Internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2018 legt fest, welche Aufgaben und Befugnisse österreichische Personen im Rahmen der EU‑Trainingsmission in Mali haben, einschließlich Beratung, Ausbildung, Datenverarbeitung und begrenzter Zwangsgewalt. Sie ersetzt die frühere Fassung von 2013.Schwerpunkte
- Die Einsatzkräfte unterstützen die malische Regierung und die G5‑Sahel‑Truppe durch Beratung, Ausbildung und logistische Hilfe, basierend auf den EU‑Beschlüssen von 2013 und 2018.
- Für die Aufgabenerfüllung dürfen personenbezogene Daten verarbeitet, Auskünfte eingeholt und bei begründeter Gefahr vorläufige Festnahmen, Kontrollen sowie Durchsuchungen durchgeführt werden.
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