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Marktordnungs‑Sicherheiten‑ und Lizenzenverordnung 2018
Verordnung vom 28.12.2018

Zusammenfassung

Die Marktordnungs‑Sicherheiten‑ und Lizenzenverordnung regelt, welche Sicherheiten, Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumente für Marktordnungswaren erforderlich sind, legt die AMA als zentrale Vollzugsstelle fest und enthält spezielle Bestimmungen zur Einfuhr von Hanfsamen.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/28/2018XXVI
Umwelt
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Marktordnungs‑Sicherheiten‑ und Lizenzenverordnung regelt, welche Sicherheiten, Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumente für Marktordnungswaren erforderlich sind, legt die AMA als zentrale Vollzugsstelle fest und enthält spezielle Bestimmungen zur Einfuhr von Hanfsamen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und legt fest, dass sie die Durchführung von Vorschriften zu Sicherheiten, Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumenten für Marktordnungswaren regelt.
  • Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist als zentrale Vollzugsstelle für die gesamte Verordnung und die darin genannten Rechtsakte benannt.
Dokumente (PDFs)
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