Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 legt fest, welche Pflegedaten die Bundesländer an Statistik Austria melden müssen, definiert die zu erfassenden Pflege‑ und Betreuungsbereiche und führt geschlechtergerechte Bezeichnungen ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/28/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 legt fest, welche Pflegedaten die Bundesländer an Statistik Austria melden müssen, definiert die zu erfassenden Pflege‑ und Betreuungsbereiche und führt geschlechtergerechte Bezeichnungen ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft eine zentrale Pflegedienstleistungsdatenbank und verpflichtet die Länder, definierte Pflegedaten an Statistik Austria zu übermitteln.
- Sie definiert, welche Pflege‑ und Betreuungsdienste erfasst werden müssen (Langzeitpflege aus Sozialhilfe‑ bzw. Mindestsicherungsmitteln) und schließt Leistungen der Behindertenhilfe sowie Grundversorgung ausdrücklich aus.
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