Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 legt fest, dass Alkohol nur dann als vergällt gilt, wenn er nach EU‑Regeln behandelt wurde, definiert genaue Misch‑ und Prüfvorschriften und enthält Übergangsbestimmungen bis 31. Juli 2018.Bundesministerium für Finanzen3/8/2018XXVI
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 legt fest, dass Alkohol nur dann als vergällt gilt, wenn er nach EU‑Regeln behandelt wurde, definiert genaue Misch‑ und Prüfvorschriften und enthält Übergangsbestimmungen bis 31. Juli 2018.Schwerpunkte
- Alkohol gilt als vollständig vergällt, wenn er nach den EU‑Vorgaben (Verordnung 3199/93 und Durchführungsverordnung EU 2017/2236) behandelt wurde.
- Das Zollamt kann in begründeten Einzelfällen abweichende Verfahren zur Vergällung genehmigen, wenn das eingesetzte Vergällungsmittel besondere Eigenschaften hat.
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