Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung – Ende für Seiersberg‑Pirka zum 31.12.2019
Verordnung vom 08.03.2018Zusammenfassung
Die 39. Verordnung 2018 ersetzt den letzten Satz in § 3 und legt fest, dass die Mitwirkungs‑Verordnung für Seiersberg‑Pirka am 31. Dezember 2019 endet; die übrigen genannten Gemeinden bleiben unverändert.Bundesministerium für Finanzen3/8/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 39. Verordnung 2018 ersetzt den letzten Satz in § 3 und legt fest, dass die Mitwirkungs‑Verordnung für Seiersberg‑Pirka am 31. Dezember 2019 endet; die übrigen genannten Gemeinden bleiben unverändert.Schwerpunkte
- Der letzte Satz in § 3 wird durch einen neuen Wortlaut ersetzt.
- Für die Gemeinde Seiersberg‑Pirka endet die Mitwirkungs‑Verordnung zum 31. Dezember 2019.
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