Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Stadt‑/Marktgemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser
Verordnung vom 08.03.2018Zusammenfassung
Die Verordnung vom 8. März 2018 ändert die Regelung zur Mitwirkung von Mitarbeitenden aus sechs Gemeinden beim Finanzamt Feldkirch bei der Einheitsbewertung und läuft bis zum 31. Dezember 2018.Bundesministerium für Finanzen3/8/2018XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 8. März 2018 ändert die Regelung zur Mitwirkung von Mitarbeitenden aus sechs Gemeinden beim Finanzamt Feldkirch bei der Einheitsbewertung und läuft bis zum 31. Dezember 2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 80a des Bewertungsgesetzes von 1955, das die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung von Kommunen bei der Einheitsbewertung bildet.
- Die neue Fassung von § 3 legt fest, dass diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung (8. März 2018) in Kraft tritt und automatisch am 31. Dezember 2018 endet.
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