<!--[-->Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Stadt‑/Marktgemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser<!--]-->
Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Stadt‑/Marktgemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser
Verordnung vom 08.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 8. März 2018 ändert die Regelung zur Mitwirkung von Mitarbeitenden aus sechs Gemeinden beim Finanzamt Feldkirch bei der Einheitsbewertung und läuft bis zum 31. Dezember 2018.
Bundesministerium für Finanzen3/8/2018XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 8. März 2018 ändert die Regelung zur Mitwirkung von Mitarbeitenden aus sechs Gemeinden beim Finanzamt Feldkirch bei der Einheitsbewertung und läuft bis zum 31. Dezember 2018.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 80a des Bewertungsgesetzes von 1955, das die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung von Kommunen bei der Einheitsbewertung bildet.
  • Die neue Fassung von § 3 legt fest, dass diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung (8. März 2018) in Kraft tritt und automatisch am 31. Dezember 2018 endet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Löger Hartwig © Parlamentsdirektion

Löger Hartwig

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.