BIFIE‑Erhebungsverordnung 2018 – Pflicht zur Mitwirkung bei schulischen Testungen
Verordnung vom 09.03.2018Zusammenfassung
Die 8. BIFIE‑Erhebungsverordnung regelt im Jahr 2018 schulische Testungen (Mathe, Deutsch, PISA, eTIMSS) und begleitende Erhebungen zu Lern‑ und Lebensbedingungen, wobei nur nicht‑sensible Daten erhoben werden dürfen und die Teilnahme verpflichtend ist.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/9/2018XXVI
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Zusammenfassung
Die 8. BIFIE‑Erhebungsverordnung regelt im Jahr 2018 schulische Testungen (Mathe, Deutsch, PISA, eTIMSS) und begleitende Erhebungen zu Lern‑ und Lebensbedingungen, wobei nur nicht‑sensible Daten erhoben werden dürfen und die Teilnahme verpflichtend ist.Schwerpunkte
- Im Jahr 2018 werden in rund 3 000 Volksschulen Mathematik‑Tests und in etwa 280 Schulen Pilot‑Deutsch‑Tests durchgeführt; außerdem nehmen 315 Sekundarschulen an der PISA‑Studie teil.
- Im Rahmen dieser Testungen werden indirekt personenbezogene Daten zu schulischen und außerschulischen Lern‑ und Lebensbedingungen erhoben, jedoch dürfen keine sensiblen sozioökonomischen Angaben wie Herkunft oder Beruf der Eltern gesammelt werden.
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