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Änderung der Mauttarifverordnung 2017 – neue Tarife und Streichung von §§ 5/12
Verordnung vom 12.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. März 2018 ändert die Mauttarifverordnung 2017: Sie führt neue Tarifbeträge für bestimmte Strecken ein und hebt die Paragraphen 5 und 12 der alten Verordnung auf. Das Inkrafttreten ist zum 1. April 2018 vorgesehen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/12/2018XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. März 2018 ändert die Mauttarifverordnung 2017: Sie führt neue Tarifbeträge für bestimmte Strecken ein und hebt die Paragraphen 5 und 12 der alten Verordnung auf. Das Inkrafttreten ist zum 1. April 2018 vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Tarifabschnitt (Litera g) wird eingeführt, der für die Strecke A 11, ASt St. Jakob/Rosental bis zur Staatsgrenze Karawankentunnel gilt. Für die Fahrzeugklassen A und B werden je vier Beträge für die Tarifgruppen Kat. 2, 3 und 4 festgelegt (z. B. Gruppe A: 7,7753 €, 10,8854 €, 16,3281 €).
  • Der bisherige § 5 der Mauttarifverordnung 2017 wird vollständig aufgehoben.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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