Aufhebung der Verordnung über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen (2018)
Verordnung vom 14.03.2018Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. März 2018 hebt die bisherige Regelung zur Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen auf und macht damit die §§ 86 und 89 des Einkommensteuergesetzes 1988 außer Kraft.Bundesministerium für Finanzen3/14/2018XXVI
Steuerwesen
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. März 2018 hebt die bisherige Regelung zur Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen auf und macht damit die §§ 86 und 89 des Einkommensteuergesetzes 1988 außer Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die bisherige Regelung zur Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen auf.
- Damit entfällt die gesetzliche Grundlage, die auf den §§ 86 und 89 des Einkommensteuergesetzes beruhte.
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