<!--[-->Zuckersektorverordnung – Zulassung und Meldepflichten für Zucker‑ und Isoglucose‑Erzeuger<!--]-->
Zuckersektorverordnung – Zulassung und Meldepflichten für Zucker‑ und Isoglucose‑Erzeuger
Verordnung vom 19.03.2018

Zusammenfassung

Die Zuckersektorverordnung legt fest, dass alle Zucker‑ und Isoglucose‑Erzeuger in Österreich eine Zulassung bei der AMA benötigen und umfangreiche Meldungen zu Preisen, Mengen, Anbauflächen und Lagerbeständen abgeben müssen. Sie regelt zudem die Anerkennung von Verkäuferverbänden und definiert Aufbewahrungs‑ sowie Prüfungsrechte.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/19/2018XXVI
Handel
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Zuckersektorverordnung legt fest, dass alle Zucker‑ und Isoglucose‑Erzeuger in Österreich eine Zulassung bei der AMA benötigen und umfangreiche Meldungen zu Preisen, Mengen, Anbauflächen und Lagerbeständen abgeben müssen. Sie regelt zudem die Anerkennung von Verkäuferverbänden und definiert Aufbewahrungs‑ sowie Prüfungsrechte.

Schwerpunkte

  • Alle Zucker‑ und Isoglucose‑Erzeuger müssen bei der AMA eine Zulassung beantragen, um legal produzieren zu dürfen.
  • Unternehmen müssen regelmäßig Preise, Produktionsmengen, Anbauflächen, Lagerbestände und Isoglucose‑Mengen an die AMA melden.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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2 - Kärnten



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