Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Kontrolle von Holzverpackungen, die beim Transport von Waren aus China verwendet werden, um die Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/19/2018XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Kontrolle von Holzverpackungen, die beim Transport von Waren aus China verwendet werden, um die Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass Holzverpackungen, die beim Transport von Waren aus China verwendet werden, einer speziellen Pflanzenschutzkontrolle unterliegen.
- Bestimmte Sendungen mit Waren aus China werden nach einem festgelegten Kontrollfrequenz‑Verfahren stichprobenartig untersucht; die Auswahl erfolgt durch das Bundesamt für Wald.
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