Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab 1. Jänner 2018 eine Grundvergütung von € 328,70 und einen Zuschlag von € 180,10 erhalten.Bundesministerium für Inneres1/9/2018XXVI
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab 1. Jänner 2018 eine Grundvergütung von € 328,70 und einen Zuschlag von € 180,10 erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes von 1986 als gesetzliche Grundlage.
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 328,70 festgesetzt.
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