<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (BGBl. I/2018)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (BGBl. I/2018)
Verordnung vom 09.01.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab 1. Jänner 2018 eine Grundvergütung von € 328,70 und einen Zuschlag von € 180,10 erhalten.
Bundesministerium für Inneres1/9/2018XXVI
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab 1. Jänner 2018 eine Grundvergütung von € 328,70 und einen Zuschlag von € 180,10 erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes von 1986 als gesetzliche Grundlage.
  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 328,70 festgesetzt.
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Kickl Herbert - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

3 - Niederösterreich



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