Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2018 ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen fest. An festgelegten Daten und Zeiten dürfen schwere Lkw nicht fahren, es sei denn, sie erfüllen eine der vielen definierten Ausnahmen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/27/2018XXVI
Umwelt
Verkehr
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2018 ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen fest. An festgelegten Daten und Zeiten dürfen schwere Lkw nicht fahren, es sei denn, sie erfüllen eine der vielen definierten Ausnahmen.Schwerpunkte
- Auf der Inntal‑ und Brennerautobahn gilt am 30. März, 31. März, 25. April und 2. Juni ein Fahrverbot für schwere Lkw von 16 bis 22 Uhr bzw. von 11 bis 15 Uhr, wenn das Ziel in Italien liegt.
- An allen Samstagen vom 30. Juni bis einschließlich 25. August ist von 10 bis 15 Uhr ein Fahrverbot auf A12 und A13, wenn das Ziel in Italien liegt; zusätzlich gilt am 30. März und 3. Oktober von 0 bis 22 Uhr für Fahrten nach Deutschland.
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