Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Chemikalien‑GLP‑Inspektionsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, Tierversuche stärker reguliert und die Zuständigkeit von einem Ministerium auf das Bundesamt für Ernährungssicherheit überträgt.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/28/2018XXVI
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Chemikalien‑GLP‑Inspektionsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, Tierversuche stärker reguliert und die Zuständigkeit von einem Ministerium auf das Bundesamt für Ernährungssicherheit überträgt.Schwerpunkte
- Das Wort „Zubereitungen“ wird durch das Wort „Gemische“ (bzw. „Gemischen“) ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
- Prüfungen an Wirbeltieren dürfen nur von Einrichtungen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen des Anhangs A erfüllen und eine Genehmigung nach dem Tierversuchsgesetz 2012 besitzen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.