<!--[-->Änderung der Chemikalien‑GLP‑Inspektionsverordnung (2018)<!--]-->
Änderung der Chemikalien‑GLP‑Inspektionsverordnung (2018)
Verordnung vom 28.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Chemikalien‑GLP‑Inspektionsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, Tierversuche stärker reguliert und die Zuständigkeit von einem Ministerium auf das Bundesamt für Ernährungssicherheit überträgt.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/28/2018XXVI
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Chemikalien‑GLP‑Inspektionsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, Tierversuche stärker reguliert und die Zuständigkeit von einem Ministerium auf das Bundesamt für Ernährungssicherheit überträgt.

Schwerpunkte

  • Das Wort „Zubereitungen“ wird durch das Wort „Gemische“ (bzw. „Gemischen“) ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
  • Prüfungen an Wirbeltieren dürfen nur von Einrichtungen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen des Anhangs A erfüllen und eine Genehmigung nach dem Tierversuchsgesetz 2012 besitzen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.