Satzung des Kollektivvertrags für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft (SWÖ) – Wirksam ab 01.02.2018
Verordnung vom 29.03.2018Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft als Satzung, wirksam seit 1. Februar 2018, und legt fest, für welche Unternehmen und Beschäftigten er gilt – mit vielen Ausnahmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/29/2018XXVI
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft als Satzung, wirksam seit 1. Februar 2018, und legt fest, für welche Unternehmen und Beschäftigten er gilt – mit vielen Ausnahmen.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den zwischen SWÖ und dem ÖGB geschlossenen Kollektivvertrag als Satzung, damit er rechtsverbindlich wird.
- Der fachliche Geltungsbereich umfasst Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste, die präventive, betreuende oder rehabilitative Leistungen erbringen.
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