<!--[-->Satzung des Kollektivvertrags für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft (SWÖ) – Wirksam ab 01.02.2018<!--]-->
Satzung des Kollektivvertrags für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft (SWÖ) – Wirksam ab 01.02.2018
Verordnung vom 29.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft als Satzung, wirksam seit 1. Februar 2018, und legt fest, für welche Unternehmen und Beschäftigten er gilt – mit vielen Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/29/2018XXVI
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft als Satzung, wirksam seit 1. Februar 2018, und legt fest, für welche Unternehmen und Beschäftigten er gilt – mit vielen Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den zwischen SWÖ und dem ÖGB geschlossenen Kollektivvertrag als Satzung, damit er rechtsverbindlich wird.
  • Der fachliche Geltungsbereich umfasst Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste, die präventive, betreuende oder rehabilitative Leistungen erbringen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.