<!--[-->Änderung der Direktzahlungs‑ und GAP‑Verordnungen (2018)<!--]-->
Änderung der Direktzahlungs‑ und GAP‑Verordnungen (2018)
Verordnung vom 29.03.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 57/2018 ändert die Direktzahlungs‑ und GAP‑Verordnungen: Sie verschärft Nachweispflichten, definiert ökologische Vorrangflächen, legt neue stickstoffbindende Pflanzen fest und schreibt digitale Antragsverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur vor.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus3/29/2018XXVI
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 57/2018 ändert die Direktzahlungs‑ und GAP‑Verordnungen: Sie verschärft Nachweispflichten, definiert ökologische Vorrangflächen, legt neue stickstoffbindende Pflanzen fest und schreibt digitale Antragsverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur vor.

Schwerpunkte

  • Die Nachweispflicht für Betriebsinhaber wird erweitert: Einkünfte aus der Steuererklärung des letzten Jahres müssen nachgewiesen werden, und ab 2016 gilt eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf mindestens 19 ha als nicht unwesentlich.
  • Ökologische Vorrangflächen werden definiert (z. B. brachliegende Flächen, Landschaftselemente, Niederwald, Zwischenfrüchte, stickstoffbindende Pflanzen, Miscanthus/Silphie, Honigpflanzen‑Flächen). Auf brachliegenden Flächen gilt ein Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Juli.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.