Erweiterte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Einführung von E‑Learning
Verordnung vom 30.03.2018Zusammenfassung
Die 15. Novelle zur FSG‑DV führt eine erweiterte Pflichtunterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ein, erlaubt ein digitales E‑Learning‑Modul und legt fest, dass bei Nicht‑Nutzung des E‑Learnings ein Arzt die Unterweisung durchführen muss.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/30/2018XXVI
Verkehr
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 15. Novelle zur FSG‑DV führt eine erweiterte Pflichtunterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ein, erlaubt ein digitales E‑Learning‑Modul und legt fest, dass bei Nicht‑Nutzung des E‑Learnings ein Arzt die Unterweisung durchführen muss.Schwerpunkte
- Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen muss mindestens sechs Stunden umfassen, davon mindestens eine Stunde Theorie und vier Stunden Praxis.
- Die theoretische Unterweisung kann durch ein zertifiziertes E‑Learning‑Programm ersetzt werden, das eine 2‑Faktor‑Authentifizierung, Dokumentation und einen Abschlusstest verlangt.
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