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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleich im Ausland – April 2018
Verordnung vom 06.04.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für April 2018 die prozentualen Sätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Sie enthält eine lange Liste von Städten weltweit und gibt für jede einen individuellen Satz an.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/6/2018XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für April 2018 die prozentualen Sätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Sie enthält eine lange Liste von Städten weltweit und gibt für jede einen individuellen Satz an.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Hundertsätze für die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen im April 2018 fest.
  • Für jede im Dokument aufgeführte Stadt wird ein individueller Hundertsatz angegeben, z. B. 40 % für Bagdad oder 1 % für Stockholm.
Dokumente (PDFs)
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