Omnibusverordnung 2018 – Anpassungen der Abwasser‑Regelungen für Zellstoff & Papier
Verordnung vom 06.04.2018Zusammenfassung
Die Omnibusverordnung 2018 bündelt Änderungen an mehreren wasserrechtlichen Verordnungen und präzisiert die Regelungen für Abwasser aus Zellstoff‑ und Papierherstellung. Sie führt neue Definitionen ein, ergänzt Absätze und passt das elektronische Register zur Gewässerbelastung an. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung, also 7. April 2018.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/6/2018XXVI
Umwelt
Wasserbewirtschaftung
Zusammenfassung
Die Omnibusverordnung 2018 bündelt Änderungen an mehreren wasserrechtlichen Verordnungen und präzisiert die Regelungen für Abwasser aus Zellstoff‑ und Papierherstellung. Sie führt neue Definitionen ein, ergänzt Absätze und passt das elektronische Register zur Gewässerbelastung an. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung, also 7. April 2018.Schwerpunkte
- Die Definition von Abwasser aus der Herstellung von Zellstoff und Papier wird in § 4 Abs. 2 der AEV präzisiert.
- Ein neuer Absatz (2) wird zu § 9 der AEV hinzugefügt, um weitere Regelungen zu konkretisieren.
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