<!--[-->Satzung des Kollektivvertrages für das Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesen (2018)<!--]-->
Satzung des Kollektivvertrages für das Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesen (2018)
Verordnung vom 11.04.2018

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärte den Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesens zur Satzung, die ab 1. Februar 2018 für soziale und gesundheitliche Dienstleister in Vorarlberg gilt, jedoch mit vielen Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/11/2018XXVI
Gesundheit
Baupolitik
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärte den Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesens zur Satzung, die ab 1. Februar 2018 für soziale und gesundheitliche Dienstleister in Vorarlberg gilt, jedoch mit vielen Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Bestimmte Paragraphen des Kollektivvertrages (1, 2, 20, 21) werden durch die Satzung ausgenommen und gelten nicht mehr.
  • Die Satzung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft; die Geltungsdauer richtet sich nach der Laufzeit des zugrunde liegenden Kollektivvertrages.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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