<!--[-->Abfall‑Industrieunfallverordnung (A‑IUV) 2018 – Sicherheit bei Seveso‑Betrieben<!--]-->
Abfall‑Industrieunfallverordnung (A‑IUV) 2018 – Sicherheit bei Seveso‑Betrieben
Verordnung vom 11.04.2018

Zusammenfassung

Die A‑IUV 2018 legt fest, dass alle Seveso‑Betriebe ein Sicherheitskonzept, ein internes Notfall‑ und Managementsystem sowie Meldepflichten für schwere Unfälle einhalten müssen.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/11/2018XXVI
Abfall
Umwelt
Energie
Gesundheit
Sicherheit
Industrieunfälle

Zusammenfassung

Die A‑IUV 2018 legt fest, dass alle Seveso‑Betriebe ein Sicherheitskonzept, ein internes Notfall‑ und Managementsystem sowie Meldepflichten für schwere Unfälle einhalten müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Seveso‑Betriebe, die nach den §§ 59a‑59m AWG bereits Pflichten zur Gefahrenbeherrschung haben.
  • Betreiber müssen ein Sicherheitskonzept erstellen, das Ziele, Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen beschreibt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.