Abfall‑Industrieunfallverordnung (A‑IUV) 2018 – Sicherheit bei Seveso‑Betrieben
Verordnung vom 11.04.2018Zusammenfassung
Die A‑IUV 2018 legt fest, dass alle Seveso‑Betriebe ein Sicherheitskonzept, ein internes Notfall‑ und Managementsystem sowie Meldepflichten für schwere Unfälle einhalten müssen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/11/2018XXVI
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Industrieunfälle
Zusammenfassung
Die A‑IUV 2018 legt fest, dass alle Seveso‑Betriebe ein Sicherheitskonzept, ein internes Notfall‑ und Managementsystem sowie Meldepflichten für schwere Unfälle einhalten müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Seveso‑Betriebe, die nach den §§ 59a‑59m AWG bereits Pflichten zur Gefahrenbeherrschung haben.
- Betreiber müssen ein Sicherheitskonzept erstellen, das Ziele, Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen beschreibt.
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