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Änderung der Werbungskosten‑Durchschnittssätze (Verordnung 68/2018)
Verordnung vom 16.04.2018

Zusammenfassung

Die 68. Verordnung von 2018 ändert die Regelungen zu Durchschnittssätzen für Werbungskosten: Sie streicht eine Ausnahmeregelung für Vertreter*innen und legt fest, dass die neue Fassung ab dem Steuerjahr 2018 gilt.
Bundesministerium für Finanzen4/16/2018XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die 68. Verordnung von 2018 ändert die Regelungen zu Durchschnittssätzen für Werbungskosten: Sie streicht eine Ausnahmeregelung für Vertreter*innen und legt fest, dass die neue Fassung ab dem Steuerjahr 2018 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut „, ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ wird in § 4 Abs. 1 gestrichen.
  • Ein neuer Absatz 4 wird in § 6 eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 4 Abs. 1 erstmals für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden ist.
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