Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung von Firmenwagen für wesentlich Beteiligte zu bewerten ist. Grundsätzlich gilt die Sachbezugs‑Werteverordnung, alternativ können tatsächliche Aufwendungen zugrunde gelegt werden, wenn ein Fahrtenbuch vorgelegt wird. Gültig ab dem Steuerjahr 2018.Bundesministerium für Finanzen4/19/2018XXVI
Finanzen
Steuerrecht
Unternehmensbesteuerung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung von Firmenwagen für wesentlich Beteiligte zu bewerten ist. Grundsätzlich gilt die Sachbezugs‑Werteverordnung, alternativ können tatsächliche Aufwendungen zugrunde gelegt werden, wenn ein Fahrtenbuch vorgelegt wird. Gültig ab dem Steuerjahr 2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Personen, die als wesentlich Beteiligte nach § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes gelten.
- Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens wird grundsätzlich nach den Regelungen der Sachbezugs‑Werteverordnung (§ 4) ermittelt.
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