Zusammenfassung
Die Verordnung 71/2018 führt die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung" in den Lehrplänen der Neuen Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen ein und legt wöchentliche Unterrichtsstunden fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/19/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 71/2018 führt die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung" in den Lehrplänen der Neuen Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen ein und legt wöchentliche Unterrichtsstunden fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt dem Lehrplan eine neue verbindliche Übung „Digitale Grundbildung" hinzu, die digitale Kompetenz, Medienkompetenz und politische Kompetenzen fördert.
- Für die Klassen 1‑3 wird ein wöchentlicher Umfang von 0‑2 Stunden festgelegt; für die Klasse 4 ab dem 1. September 2019 gelten 2‑4 Stunden.
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