Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung – Stärkung der nuklearen Sicherheit
Verordnung vom 23.04.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ergänzt die Allgemeine Strahlenschutzverordnung um neue Regelungen zur nuklearen Sicherheit, definiert Pflichten für Betreiber und Behörden und führt Selbst‑ sowie Peer‑Reviews ein.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/23/2018XXVI
Umwelt
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ergänzt die Allgemeine Strahlenschutzverordnung um neue Regelungen zur nuklearen Sicherheit, definiert Pflichten für Betreiber und Behörden und führt Selbst‑ sowie Peer‑Reviews ein.Schwerpunkte
- Einführung neuer Paragraphen 87a und 87b, die Grundsätze und Ziele der nuklearen Sicherheit sowie Vorgaben für Selbst‑ und Peer‑Reviews festlegen.
- Erweiterung von § 89a mit detaillierten Pflichten für den Bewilligungsinhaber: Informationspflichten, Ressourcenbereitstellung, interne Notfallpläne und Berichtspflichten gegenüber der EU.
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