<!--[-->Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung – Stärkung der nuklearen Sicherheit<!--]-->
Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung – Stärkung der nuklearen Sicherheit
Verordnung vom 23.04.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 ergänzt die Allgemeine Strahlenschutzverordnung um neue Regelungen zur nuklearen Sicherheit, definiert Pflichten für Betreiber und Behörden und führt Selbst‑ sowie Peer‑Reviews ein.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus4/23/2018XXVI
Umwelt
Energie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 ergänzt die Allgemeine Strahlenschutzverordnung um neue Regelungen zur nuklearen Sicherheit, definiert Pflichten für Betreiber und Behörden und führt Selbst‑ sowie Peer‑Reviews ein.

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Paragraphen 87a und 87b, die Grundsätze und Ziele der nuklearen Sicherheit sowie Vorgaben für Selbst‑ und Peer‑Reviews festlegen.
  • Erweiterung von § 89a mit detaillierten Pflichten für den Bewilligungsinhaber: Informationspflichten, Ressourcenbereitstellung, interne Notfallpläne und Berichtspflichten gegenüber der EU.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.