Nutzungsentgelte für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG)
Verordnung vom 26.04.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Gebühren für die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer fest: Einzelentgelte von 3 € bzw. 3,60 € pro Auszug und ein Pauschalentgelt von 130 € bis 15 000 € für Kontingente.Bundesministerium für Finanzen4/26/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Gebühren für die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer fest: Einzelentgelte von 3 € bzw. 3,60 € pro Auszug und ein Pauschalentgelt von 130 € bis 15 000 € für Kontingente.Schwerpunkte
- Für jede Einsicht in das Register wird ein Nutzungsentgelt erhoben: 3,00 € für einfache Auszüge, 3,60 € für erweiterte Auszüge und 50,00 € bei berechtigtem Interesse.
- Auf Antrag kann ein jährliches Pauschalentgelt für ein Kontingent von Auszügen gezahlt werden; die Preise reichen von 130 € für bis zu 50 Auszüge bis 15 000 € für bis zu 7 500 Auszüge.
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