<!--[-->Änderung von § 1 Z 12 der Ausländerbeschäftigungsverordnung<!--]-->
Änderung von § 1 Z 12 der Ausländerbeschäftigungsverordnung
Verordnung vom 26.04.2018

Zusammenfassung

Die 79. Verordnung 2018 ändert den Wortlaut von § 1 Z 12 der Ausländerbeschäftigungsverordnung: Das Wort „und“ wird durch ein Komma ersetzt und nach (WPFDC) werden das Ban‑Ki‑Moon‑Zentrum für globale Bürger sowie das FES‑Regionalbüro für Zusammenarbeit und Frieden in Europa eingefügt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/26/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die 79. Verordnung 2018 ändert den Wortlaut von § 1 Z 12 der Ausländerbeschäftigungsverordnung: Das Wort „und“ wird durch ein Komma ersetzt und nach (WPFDC) werden das Ban‑Ki‑Moon‑Zentrum für globale Bürger sowie das FES‑Regionalbüro für Zusammenarbeit und Frieden in Europa eingefügt.

Schwerpunkte

  • Im Text von § 1 Z 12 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Kürzel (WPFDC) die Bezeichnung des Ban‑Ki‑Moon‑Zentrums für globale Bürger sowie des FES‑Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa eingefügt.
  • Die Änderung basiert auf § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und der Kundmachung BGBl. I Nr. 1/2018, die die Notwendigkeit solcher Textkorrekturen festlegt.
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