<!--[-->Änderung der Verordnung zu Durchschnittssätzen für nichtbuchführende Gewerbetreibende<!--]-->
Änderung der Verordnung zu Durchschnittssätzen für nichtbuchführende Gewerbetreibende
Verordnung vom 27.04.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 ändert die Regelungen zur Anwendung von Durchschnittssätzen für die Gewinnermittlung bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden. Sie legt klare Voraussetzungen fest (keine Buchführung, Umsatz ≤ 110 000 €, Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten, ordnungsgemäßes Wareneingangsbuch) und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen4/27/2018XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 ändert die Regelungen zur Anwendung von Durchschnittssätzen für die Gewinnermittlung bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden. Sie legt klare Voraussetzungen fest (keine Buchführung, Umsatz ≤ 110 000 €, Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten, ordnungsgemäßes Wareneingangsbuch) und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die neuen Durchschnittssätze dürfen nur angewendet werden, wenn kein ordnungsgemäßes Buchführungssystem besteht.
  • Der Gesamtumsatz des Unternehmens darf in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren höchstens 110 000 Euro betragen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Löger Hartwig © Parlamentsdirektion

Löger Hartwig

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.