Zusammenfassung
Die neunte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 passt die Online‑Steuererklärung an aktuelle Steuergesetze an, ändert Formulierungen in § 2 Abs. 2 Z 1, § 10 Abs. 1 und § 11 und streicht den siebten Abschnitt.Bundesministerium für Finanzen4/27/2018XXVI
Finanzwesen
Steuerrecht
Digitalisierung
Zusammenfassung
Die neunte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 passt die Online‑Steuererklärung an aktuelle Steuergesetze an, ändert Formulierungen in § 2 Abs. 2 Z 1, § 10 Abs. 1 und § 11 und streicht den siebten Abschnitt.Schwerpunkte
- Der Klammerausdruck in § 2 Abs. 2 Z 1 wird von „§ 166 Abs. 1 Z 1 WTBG“ auf „§ 173 Abs. 1 Z 1 WTBG 2017“ geändert, um das aktuelle Wirtschaftstreuhandberufsgesetz zu berücksichtigen.
- In § 10 Abs. 1 wird die lange Aufzählung der genannten Gesetze durch das einzelne Wort „und“ ersetzt, um den Text zu vereinfachen.
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