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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (Mai 2018)
Verordnung vom 03.05.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Mai 2018 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Jeder Dienstort bekommt einen individuellen Hundertsatz.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres5/3/2018XXVI
Personalverwaltung
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Mai 2018 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Jeder Dienstort bekommt einen individuellen Hundertsatz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956, das die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regelt.
  • Für den Monat Mai 2018 werden für zahlreiche Dienstorte weltweit spezifische Hundertsätze (Prozentsätze) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Kneissl Karin, Dr.

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