Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Mai 2018 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Jeder Dienstort bekommt einen individuellen Hundertsatz.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres5/3/2018XXVI
Personalverwaltung
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Mai 2018 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Jeder Dienstort bekommt einen individuellen Hundertsatz.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956, das die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regelt.
- Für den Monat Mai 2018 werden für zahlreiche Dienstorte weltweit spezifische Hundertsätze (Prozentsätze) festgelegt.
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