Zusammenfassung
Die 9. Verordnung 2018 ändert die Verordnung über die Stellungskommissionen: Der Titel wird gekürzt, die Fundstelle aktualisiert und ein neuer § 9a eingefügt, der es den Militärkommandos Salzburg und Tirol erlaubt, für bestimmte Bezirke der Karntner Stellungskommission zu dienen. Die Änderungen treten einen Tag nach Kundmachung in Kraft, wobei § 9a am 8. November 2018 endet.Bundesministerium für Landesverteidigung1/12/2018XXVI
Verteidigung
Zusammenfassung
Die 9. Verordnung 2018 ändert die Verordnung über die Stellungskommissionen: Der Titel wird gekürzt, die Fundstelle aktualisiert und ein neuer § 9a eingefügt, der es den Militärkommandos Salzburg und Tirol erlaubt, für bestimmte Bezirke der Karntner Stellungskommission zu dienen. Die Änderungen treten einen Tag nach Kundmachung in Kraft, wobei § 9a am 8. November 2018 endet.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Grundlage von § 15 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 erlassen.
- Im Titel der Verordnung werden die Worte „und Sport“ gestrichen, sodass nur noch „Stellungskommissionen“ bleibt.
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