Änderung der Pflanzgutverordnung – neue Kennzeichnung, Kontrollen und Gebühren
Verordnung vom 04.05.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 91/2018 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Kennzeichnungs‑, Dokumentations‑ und Gesundheitsanforderungen sowie um Gebühren für behördliche Leistungen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus5/4/2018XXVI
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 91/2018 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Kennzeichnungs‑, Dokumentations‑ und Gesundheitsanforderungen sowie um Gebühren für behördliche Leistungen.Schwerpunkte
- Einheitliche Etikettierungspflicht: Alle Pflanzgutmaterien müssen ein Etikett mit Angaben zu EU‑Standard, Herkunftsland, Sorte, Menge usw. tragen.
- Für CAC‑Material ist ein Begleitdokument mit den gleichen Angaben wie das Etikett erforderlich.
Dokumente (PDFs)
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