Zusammenfassung
Die Novelle 2018 ergänzt die BVD‑Verordnung um ein bundesweites Überwachungsprogramm, neue Kontrollvorschriften und Kostenübernahmen durch den Bund, um die Ausbreitung von BVD besser zu verhindern.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/7/2018XXVI
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Novelle 2018 ergänzt die BVD‑Verordnung um ein bundesweites Überwachungsprogramm, neue Kontrollvorschriften und Kostenübernahmen durch den Bund, um die Ausbreitung von BVD besser zu verhindern.Schwerpunkte
- Ein bundesweites Überwachungsprogramm wird eingeführt, das auf einem von der AGES erstellten und von der Bundesministerin genehmigten Stichprobenplan basiert.
- Der Status eines amtlich anerkannten BVD‑virusfreien Bestandes muss durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen nach § 9 sichergestellt werden.
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