<!--[-->Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung – neue Schutzzonen in Kärnten<!--]-->
Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung – neue Schutzzonen in Kärnten
Verordnung vom 09.05.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 erweitert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013 um neue Schutzzonen in Kärnten, damit die Blauzungenkrankheit besser eingedämmt werden kann.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/9/2018XXVI
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 erweitert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013 um neue Schutzzonen in Kärnten, damit die Blauzungenkrankheit besser eingedämmt werden kann.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt neue Schutzzonen in Kärnten fest, um die Blauzungenkrankheit besser einzudämmen.
  • Betroffen sind Gemeinden und Katastralgemeinden im Bezirk Feldkirchen, Klagenfurt Land, St. Veit an der Glan sowie das Gebiet des Magistrats Klagenfurt.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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