Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (Mai–Nov 2018)
Verordnung vom 09.05.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass zwischen dem 11. Mai 2018 und dem 11. November 2018 die inneren Grenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden dürfen, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres5/9/2018XXVI
Grenze
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass zwischen dem 11. Mai 2018 und dem 11. November 2018 die inneren Grenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden dürfen, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Der Geltungszeitraum der Verordnung liegt vom 11. Mai 2018 (00:00 Uhr) bis zum 11. November 2018 (24:00 Uhr).
- Während dieses Zeitraums dürfen die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
Dokumente (PDFs)
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