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Elektronische Apostille für bestimmte digitale Urkunden
Verordnung vom 09.05.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Zuständigkeit der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, elektronische Apostillen für zahlreiche digital signierte Urkunden aus Bundesbehörden auszustellen. Sie tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Mai 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres5/9/2018XXVI
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Zuständigkeit der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, elektronische Apostillen für zahlreiche digital signierte Urkunden aus Bundesbehörden auszustellen. Sie tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Mai 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres ist zusätzlich zu den bereits genannten Dokumenten zuständig für die Ausstellung einer elektronischen Apostille auf bestimmten digitalen Urkunden.
  • Geltungsbereich: Die Verordnung umfasst elektronische Urkunden, die mit einem digitalen Signatur‑ oder Siegelzertifikat versehen sind und ohne Medienbruch von nachgeordneten Dienststellen des Bundes übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
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Kneissl Karin, Dr.

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