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Notar‑E‑Identifikations‑Verordnung (NEIV) – Sicherheitsmaßnahmen für Online‑Notariatsakte
Verordnung vom 02.01.2019

Zusammenfassung

Die Notar‑E‑Identifikations‑Verordnung legt verbindliche Sicherheits‑ und Datenschutzmaßnahmen für elektronische Identifikationsverfahren im Notariat fest, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz1/2/2019XXVI
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Notar‑E‑Identifikations‑Verordnung legt verbindliche Sicherheits‑ und Datenschutzmaßnahmen für elektronische Identifikationsverfahren im Notariat fest, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt Sicherheitsmaßnahmen ein, um das erhöhte Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei elektronischen Notariatsakten zu mindern.
  • Notare dürfen nur speziell geschultes und zuverlässiges Personal für das E‑Identifikationsverfahren einsetzen und müssen einen gesicherten Raum mit Zugangskontrolle bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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