Befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft (2019)
Verordnung vom 19.04.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2019 fest, wie viele ausländische Arbeitskräfte in den Bereichen Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft beschäftigt werden dürfen und bestimmt die maximalen Gültigkeitsdauern der jeweiligen Beschäftigungsbewilligungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz4/19/2019XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2019 fest, wie viele ausländische Arbeitskräfte in den Bereichen Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft beschäftigt werden dürfen und bestimmt die maximalen Gültigkeitsdauern der jeweiligen Beschäftigungsbewilligungen.Schwerpunkte
- Für den Wirtschaftszweig Tourismus wird ein Kontingent von insgesamt 1 263 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte festgelegt, das auf die Bundesländer verteilt wird.
- Für den Wirtschaftszweig Land‑ und Forstwirtschaft wird ein Kontingent von 2 727 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte festgelegt, ebenfalls auf die Bundesländer verteilt.
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