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Ergänzung der KLRV‑Verordnung: Bewertung der Lehre und Erweiterung der Ziffern
Verordnung vom 26.04.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Kosten‑ und Leistungsrechnung an Universitäten um eine neue Anlage zur Bewertung von Lehre und erweitert die Aufzählung von Leistungsziffern.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/26/2019XXVI
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Kosten‑ und Leistungsrechnung an Universitäten um eine neue Anlage zur Bewertung von Lehre und erweitert die Aufzählung von Leistungsziffern.

Schwerpunkte

  • Im Inhaltsverzeichnis wird die neue Anlage 3 "Bewertung der Lehre" eingefügt.
  • Die Ziffern‑Auflistung in § 16 Abs. 2 wird von Z 10 auf Z 11 erweitert, sodass weitere Leistungsarten erfasst werden können.
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