Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. April 2019 erlaubt Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die sofortige Zulassung zu Doktoratsstudien in technischen bzw. Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, sofern die Studiendauer der FH‑Master dem Universitäts‑Master entspricht.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/26/2019XXVI
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. April 2019 erlaubt Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die sofortige Zulassung zu Doktoratsstudien in technischen bzw. Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, sofern die Studiendauer der FH‑Master dem Universitäts‑Master entspricht.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 6 Abs. 4 und 5 des Fachhochschul‑Studiengesetzes (FHStG) als rechtliche Grundlage.
- Absolvent*innen der in § 1 aufgelisteten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten sofortige Zulassung zu Doktoratsstudien ohne zusätzliche Grundlagen‑ oder Vertiefungsfächer, sofern die Studiendauer gleichwertig ist.
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