Festlegung von Nutzungsgebühren für das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register (WiEReG)
Verordnung vom 30.04.2019Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Zahlung von jährlichen Pauschalgebühren für das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register, führt ein Abonnement‑Modell ein und bestimmt, dass bereits bezahlte Gebühren nicht erstattet werden können.Bundesministerium für Finanzen4/30/2019XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Zahlung von jährlichen Pauschalgebühren für das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register, führt ein Abonnement‑Modell ein und bestimmt, dass bereits bezahlte Gebühren nicht erstattet werden können.Schwerpunkte
- Nach Ablauf des Jahreszeitraums verfällt ein nicht genutztes Kontingent, kann aber bei Antrag auf ein neues Kontingent übertragen werden; bereits gezahlte Jahresgebühren werden nicht zurückerstattet.
- Auf Antrag kann das jährliche Pauschalentgelt als Abonnement gewährt werden, wenn eine dauerhafte Zahlungsmethode vereinbart wurde; Nutzer können ein Kontingent wählen, das nach Ablauf des Jahres oder bei Verbrauch von 75 % aktiviert wird.
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