Änderung der Weiterbildungsverordnung orale Substitution (BGBl. II Nr. 11/2019)
Verordnung vom 09.01.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 11/2019 passt die Weiterbildungsverordnung orale Substitution an: Sie aktualisiert den Ministerialnamen, ändert ein Wort, fügt Regelungen zur Datenverarbeitung durch Bezirksbehörden und zur DSGVO‑Einhaltung hinzu und legt das Inkrafttreten auf den 09.01.2019 fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/9/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 11/2019 passt die Weiterbildungsverordnung orale Substitution an: Sie aktualisiert den Ministerialnamen, ändert ein Wort, fügt Regelungen zur Datenverarbeitung durch Bezirksbehörden und zur DSGVO‑Einhaltung hinzu und legt das Inkrafttreten auf den 09.01.2019 fest.Schwerpunkte
- Der Name des Ministeriums wird von „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ zu „Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ geändert.
- Im Absatz 3a wird das Wort „verwenden“ durch „verarbeiten“ ersetzt, um den Vorgang präziser zu beschreiben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.