Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Entlohnung von kaufmännischen Lehrlingen im Druckgewerbe fest, definiert Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie einen Mindeststundensatz für Überstunden, mit Inkrafttreten am 1. Mai 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/3/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Entlohnung von kaufmännischen Lehrlingen im Druckgewerbe fest, definiert Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie einen Mindeststundensatz für Überstunden, mit Inkrafttreten am 1. Mai 2019.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs und für alle Unternehmen, die im Druck- bzw. Druckformenbereich tätig sind.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt nach Lehrjahr: 525 € (1. Jahr), 800 € (2. Jahr), 1 015 € (3. Jahr) und 1 250 € (4. Jahr).
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