Lehrlingsentschädigung im Druckgewerbe – Festsetzung von Löhnen und Zuschüssen
Verordnung vom 03.05.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Löhne für Lehrlinge im Druckgewerbe fest und regelt zusätzlich Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie Überstundenvergütung. Sie gilt seit dem 1. Mai 2019 für ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/3/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Löhne für Lehrlinge im Druckgewerbe fest und regelt zusätzlich Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie Überstundenvergütung. Sie gilt seit dem 1. Mai 2019 für ganz Österreich.Schwerpunkte
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt: 525 € im 1. Lehrjahr, 800 € im 2., 1 235 € im 3. und 1 500 € im 4. Lehrjahr.
- Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsentschädigung, fällig bis spätestens 30. Juni.
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