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Musiktherapie‑Ausbildungsverordnung 2019 – Standards für Ausbildung und Praxis
Verordnung vom 09.05.2019

Zusammenfassung

Die Musiktherapie‑Ausbildungsverordnung 2019 definiert verbindliche Kompetenzen und Mindestanforderungen für die Ausbildung von Musiktherapeut*innen, legt Praxisstunden und Ausbildungsorte fest und trat am 1. Juli 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/9/2019XXVI
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Musiktherapie‑Ausbildungsverordnung 2019 definiert verbindliche Kompetenzen und Mindestanforderungen für die Ausbildung von Musiktherapeut*innen, legt Praxisstunden und Ausbildungsorte fest und trat am 1. Juli 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert verbindliche Kompetenzen (fachlich‑methodisch, sozialkommunikativ, wissenschaftlich, ethisch) für die mit‑ und eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie.
  • Mindestens 280 Stunden praktische Ausbildung (mitverantwortlich) bzw. 200 Stunden (eigenverantwortlich) werden vorgeschrieben, mit detaillierten Mindestinhalten aus den Anlagen 5 und 10.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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