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Heranziehung von Asylwerbern für gemeinnützige Arbeit & Anerkennungsbeitrag
Verordnung vom 21.05.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt die Heranziehung von Asylwerbern und anderen Ausländern zu gemeinnützigen Tätigkeiten gegen einen maximalen Anerkennungsbeitrag von 1,50 € pro Stunde und trat am 22.05.2019 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres5/21/2019XXVI
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt die Heranziehung von Asylwerbern und anderen Ausländern zu gemeinnützigen Tätigkeiten gegen einen maximalen Anerkennungsbeitrag von 1,50 € pro Stunde und trat am 22.05.2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Behörden dürfen Asylwerber und bestimmte andere Ausländer mit deren Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten einsetzen.
  • Der Einsatz ist nur bei Organisationen zulässig, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
Dokumente (PDFs)
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Kickl Herbert - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

3 - Niederösterreich



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