Heranziehung von Asylwerbern für gemeinnützige Arbeit & Anerkennungsbeitrag
Verordnung vom 21.05.2019Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt die Heranziehung von Asylwerbern und anderen Ausländern zu gemeinnützigen Tätigkeiten gegen einen maximalen Anerkennungsbeitrag von 1,50 € pro Stunde und trat am 22.05.2019 in Kraft.Bundesministerium für Inneres5/21/2019XXVI
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt die Heranziehung von Asylwerbern und anderen Ausländern zu gemeinnützigen Tätigkeiten gegen einen maximalen Anerkennungsbeitrag von 1,50 € pro Stunde und trat am 22.05.2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Behörden dürfen Asylwerber und bestimmte andere Ausländer mit deren Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten einsetzen.
- Der Einsatz ist nur bei Organisationen zulässig, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.